Kann ich eine geerbte Wohnung in Rüsselsheim am Main Haßloch unrenoviert verkaufen?
Ja – sofern alle Miterben zustimmen. Sie haben zwei Wege: Renovieren und über Makler verkaufen, oder direkt an einen Investor. Der Direktverkauf ist oft schneller, einfacher und finanziell vergleichbar oder besser.
Eine geerbte Wohnung ist selten ein Glücksfall. Sie ist oft unrenoviert, die Erbengemeinschaft kann uneinig sein, und Ihre Zeit ist kostbar.
Haßloch ist ein Stadtteil im Norden von Rüsselsheim und wird im Mittelalter erstmals erwähnt. Der Ort war lange landwirtschaftlich geprägt und wurde im 20. Jahrhundert nach Rüsselsheim eingemeindet. Der Ortskern hat seinen dörflichen Charakter weitgehend bewahrt.. Viele dieser Wohnungen sind 40–60 Jahre alt, mit Elektrik, Heizung und Bädern, die niemand kaufen würde, ohne dass der Preis entsprechend fällt.
Soll ich investieren und renovieren, oder schnell einen Investor finden?
Beide Wege sind möglich. Was passt zu Ihrer Situation?
Warum geerbte Wohnungen so häufig unrenoviert sind
Haßloch ist ein ruhiger Stadtteil mit überwiegend Ein- und Zweifamilienhäusern und nur wenigen Eigentumswohnungen. Die Nachfrage von Familien und Pendlern ist beständig, das Angebot klein. Ältere Wohnungen haben häufig Renovierungsbedarf. Viele dieser Objekte stammen aus den 1960er bis 1980ern — die Altersklasse, die jetzt geerbt wird. Ruhige Wohnlage; Nähe zu Rüsselsheim, Frankfurt und Flughafen; gute Erreichbarkeit von A60 und A3; Grünflächen und Felder in der Umgebung; aktive Vereine. Investoren suchen gezielt nach solchen Sanierungsobjekten.
Kleines Wohnungsangebot; Fluglärm in Teilen des Stadtteils; begrenzte Nahversorgung; Wege in die Kernstadt nötig.. Das kann den Druck auf die Erbengemeinschaft erhöhen.
Zwei Wege, eine Entscheidung
Option 1: Renovieren + Makler
Sie finanzieren eine Teilrenovierung (neue Elektrik, Heizung, Bad), beauftragen einen Makler und verkaufen über den klassischen Markt. Das dauert typisch 3–6 Monate oder länger.
- Der Vorteil: Der Verkaufspreis ist höher, weil die Wohnung marktfähig ist.
- Die Kosten: Sie tragen die Renovierung. Sie zahlen Maklergebühren (typisch 3–7 % des Kaufpreises). Sie zahlen für Leerstand — Heizung, Versicherung, möglicherweise Entrümpelung. Diese Kosten sind erheblich.
- Der Hacken: Nicht immer zahlt sich die Renovierung aus. Eine alte Wohnung bringt nie den Preis einer modernen — egal wie gut Sie sie renovieren. Manche Renovierungen „kosten“ mehr, als sie an Preis bringen.
- Wann sinnvoll: Wenn die Erbengemeinschaft einig ist. Wenn Zeit keine Rolle spielt. Wenn der Sanierungsbedarf minimal ist.
Option 2: Direktverkauf an Investoren
Sie kontaktieren Investoren, die geerbte Objekte mit Sanierungsbedarf kaufen. Nach einer Besichtigung erhalten Sie ein Angebot. Bei Einigung aller Erben geht es zum Notar — das dauert typisch 2–4 Wochen.
Investoren kalkulieren die Renovierung selbst ein und zahlen entsprechend.
- Der Vorteil: Keine Renovierungskosten, keine Maklergebühren, schnelle Abwicklung, weniger Stress. Viele Investoren übernehmen auch die Entrümpelung — das spart Ihnen Arbeit und Kosten.
- Der Kaufpreis: Niedriger als nach Renovierung. Das ist normal und kalkuliert. Aber: Die gesamte Bilanz (Erlös minus Ihre Kosten) kann ähnlich oder besser ausfallen als beim klassischen Weg.
Wann sinnvoll: Wenn Zeitdruck herrscht. Wenn die Erbengemeinschaft uneins ist. Wenn Sie schnell Klarheit brauchen. Wenn der Sanierungsbedarf so groß ist, dass sich eine Renovierung wirtschaftlich nicht rechnet.
Was passt zu Ihrer Situation?
Es gibt keine universelle Antwort. Was zählt: Ihre Situation. Fragen Sie sich:
- Zeitdruck? → Direktverkauf gewinnt
- Alle Erben einig? → Beide Wege möglich
- Großer Sanierungsbedarf? → Direktverkauf ist oft günstiger
- Prime Lage, kleiner Sanierungsbedarf? → Klassischer Weg kann sich lohnen
- Jemand will selbst renovieren/vermieten? → Klassischer Weg oder Auszahlung der Miterben
So könnte es aussehen: Ein reales Szenario
Stellen Sie sich vor: Eine geerbte Wohnung, unrenoviert, Baujahr 1960er–1970er. Die Erbengemeinschaft besteht aus mehreren Personen, nicht alle wohnen in der Nähe. Einer möchte gerne die Wohnung vermieten, die anderen brauchen schnell ihr Erbe ausbezahlt.
- Der Zustand: Original-Elektrik, alte Heizung, veraltetes Bad, Entrümpelung nötig.
- Der klassische Weg: Makler beauftragt, wartet 3–6 Monate, überlegt, ob sich eine Renovierung lohnt. Kosten: Renovierung (falls gemacht) + Maklergebühren + Leerstandskosten. Das Geld wäre erst in Monaten bei den Erben.
- Der Direktverkauf-Weg: Angebot eines Investors innerhalb von Tagen. Alle Erben erhalten Klarheit über den Preis. Notartermin in 2–4 Wochen. Das Geld ist schnell verteilt. Die Wohnung geht in verlässliche Hände (ein Investor, der weiß, was er kauft).
Die Realität: Oft ist der Direktverkauf für Erbengemeinschaften die bessere Lösung — nicht wegen des Preises allein, sondern wegen Geschwindigkeit und Sicherheit.
Drei Dinge, die oft Fragen aufwerfen
Erbschein: Brauche ich ihn?
In der Regel ja. Für einen notariellen Verkauf wird der Erbschein benötigt — es sei denn, ein Testament liegt vor und wird dem Notar vorgelegt.
Investoren, die regelmäßig mit Erbfällen arbeiten, kennen diesen Prozess. Der Erbschein kostet typisch 100–300 EUR je nach Nachlassgröße – der Investor rechnet das automatisch in sein Angebot ein.
Entrümpelung: Wer macht’s?
Das ist oft eine der größten Fragen. Bei klassischem Maklerverkauf müssen Sie meist selbst entrümpeln. Viele Investoren übernehmen das aber selbst — das spart Ihnen nicht nur Geld, sondern auch organisatorischen Aufwand.
Die Immobilien Helden übernehmen Entrümpelung immer — das ist Teil des Angebots.
Miterben: Was, wenn nicht alle einverstanden sind?
Das ist die Realität: Nicht immer einigen sich Erbengemeinschaften schnell. Einer will vermieten, der andere braucht Geld. Investoren, die regelmäßig mit Erbfällen arbeiten, sehen diese Konflikte und können manchmal helfen, eine Lösung zu finden, mit der alle leben können.
Wenn Einigung nicht möglich ist, bleiben nur schwierigere Wege: Einer der Erben kauft die Anteile der anderen, oder die Wohnung geht in die Versteigerung. Beide Varianten sind teuer oder dauern lange.
Wie es praktisch aussieht
- Grundlagen sammeln: Grundbuchauszug, Grundriss, Fotos, Testament oder erste Informationen zum Erbschein.
- Mit allen Erben absprechen: Was ist der gemeinsame Wille? Gibt es Zeitdruck? Wie ist die finanzielle Lage? Kann sich die Erbengemeinschaft einigen?
- Angebote einholen: Kontaktieren Sie 2–3 Investoren. Ein guter Investor macht eine kostenlose Besichtigung und gibt Ihnen transparent ein Angebot. Die Immobilien Helden tun das — Besichtigung und Angebot sind kostenlos und unverbindlich, die Bewertung kommt innerhalb von 24 Stunden.
- Preise vergleichen: Schauen Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Prozess. Wie schnell geht es? Welche Nebenkosten kommen auf Sie zu? Wer kümmert sich um die Entrümpelun
- Zum Notar: Sobald alle Erben einverstanden sind, regelt der Notar den Rest.
Sie haben eine geerbte Wohnung in Rüsselsheim am Main Haßloch?
Die Immobilien Helden kaufen geerbte Wohnungen direkt an — ohne Renovierung, ohne Makler, ohne Stress. Wir kümmern uns um Entrümpelung und die rechtliche Abwicklung. Sie bekommen kurzfristig einen festen Preis und Klarheit.
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Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Sie sind keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Fragen zu Formalitäten, Steuern oder Versicherungen konsultieren Sie einen Notar oder Steuerberater.
